Riester Zulagen und Steuervorteile erhalten nur Förderberechtigte.
Zu den förderberechtigte Personen, die die Riester-Zulagen für den Riester Rente Bausparvertrag bekommen, sind:
- Arbeitnehmer und Auszubildende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
- Personen, die besondere Berufsgruppen angehören, wie Richter, Wehr- oder Zivildienstleistende, Beamte, Soldaten und rentenversicherungspflichtige Selbstständige und auch Landwirte, erhalten ebenfalls die Riester Zulagen und Riester Steuervorteile.
- Personen, die Vorruhestands-, Arbeitslosen-, Übergangs- oder Krankengeld erhalten und vorher rentenversicherungspflichtig waren können ebenfalls förderberechtigt sein.
- Zudem sind Eltern in den ersten drei Jahren nach Geburt ihres Kindes förderberechtigt.
- Staatliche Riester Förderungen können auch Ehepartner von Förderberechtigten erhalten. Diese sind sogenannte „mittelbar“ Berechtigte, wenn der förderberechtigte Ehepartner einen geförderten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat.
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